Mai 11 2010

Geschichtsdaten in Kürze von 1722 bis 1799

Aus den Rechnungsbüchern der Gemeinde Sandweier

Wie die meisten Gemeinden der Umgebung war auch Sandweier beim Überfall der französischen Streitmacht im Jahre 1689 ein Raub der Flammen geworden. Daher reichen die Aufzeichnungen des Gemeindearchivs auch nur bis zu diesem Datum zurück.
Aus den weit über tausend Seiten Aufzeichnungen wird hier ein kleiner Teil bedeutsamer und anekdotenhafter Berichte für die Zeit von 1722 bis 1950 und ergänzend bis in die Neuzeit chronologisch aufgeführt. Sie zeigen auf ihre Weise die Entwicklung des Hardtdorfs Sandweier und seiner Bevölkerung von der Vergangenheit bis zur Gegenwart.

Um die nachfolgend häufig benützten Währungseinheiten fl und kr besser einordnen zu können, wird folgende Erklärung hierzu gegeben: Bis 1872 wurde im Land Baden die alte Markgräfliche Landmünze, ein Gulden (Florentiner), gebraucht. Die Abkürzung für einen Gulden ist 1 fl nach der Stadt Florenz, in der die Münze zuerst geprägt wurde. Der Wert des Gulden schwankte im Laufe der Jahrhunderte. Ebenso änderte sich auch immer wieder die Form des Gulden. 60 Kreuzer (kr) ergaben einen Gulden. Daher gilt: 60 kr = 1 fl
Das ebenfalls einige Male angegebene Flächenmaß 1 Morgen entspricht 36 a oder 3 600 qm.

 Chronologie von 1799 bis 1722

  1799

Erneut müssen Einquartierungen geduldet werden. Das Oberamt Baden erhält die Auflage, für 4 526 Portionen Brot, 4 531 Portionen Hafer und 4 564 Portionen Heu zu sorgen.
Der Anteil, den die Gemeinde Sandweier dazu beizutragen hat, beträgt 472 Pfund Brot, 11 Malter 2 1/2 Simmere Hafer und 23 Zentner 80 Pfund Heu.
Im Ort gibt es zwei Schmiede, Nicolas Walter und Sebastian Boßler.
 Der Bürgermeister ist nicht nur für Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Im Diätenbuch findet sich auch folgender Eintrag:
… hab ich das Dor an dem Herrschaftshof zugemacht und den Pfosten eingekrabe . . .
hat es neben dem Bäcker ein sogenanntes Backhaus gegeben, das die Bürger benutzen konnten.

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Dez. 30 2008

Zur Geschichte der Hebammen in Sandweier

Zur Geschichte der  Hebammen in Sandweier

von Dr. Kurt Hochstuhl

Der Beruf der Hebammen ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon immer halfen Frauen anderen Frauen bei der Entbindung und kümmerten sich um die Erstversorgung der Neugeborenen. Das erste bekannte Hebammenlehrbuch stammt aus Griechenland und wurde um 117 n. Chr. von einem gewissen Soranos in Ephesos verfasst. Wie alle heilkundigen Frauen gerieten auch die Hebammen immer wieder in den Verdacht, mit übernatürlichen Mächten zu paktieren, ja sogar die Hilfe des Teufels in Anspruch zu nehmen. Sie riskierten mehr als andere Personen, Opfer der Hexenverfolgung zu werden.

Schon früh erließ die fürstliche Verwaltung so genannte Hebammenordnungen, die die Tätigkeit, Pflichten und Aufgaben der Hebammen regelten. Aus Konstanz sind aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, aus Freiburg aus dem Jahre 1510 solche Hebammenordnungen bekannt. Schon im 17. Jahrhundert war mindestens eine Hebamme pro Gemeinde vorgeschrieben. Ihre Tätigkeit galt als „ein christlicher und löblicher Beruf durch welches Hülff alle Menschen an die Welt gebohren werden“, wie die baden-durlachische Landesordnung aus dem Jahre 1654 ausdrücklich betonte. Zu den christlichen Pflichten der Hebamme bei den gebärenden Frauen gehörte, dass sie „in wahrer Gottesforcht … den Allmächtigen um seine Gnade, Segen und Gedeyen zu der Geburt“ anrief. Jede Hebamme besaß das Recht zur Nottaufe, sollte es zu lebensgefährlichen Komplikationen bei der Geburt kommen.

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