Dez 30 2008

Zur Geschichte der Hebammen in Sandweier

Zur Geschichte der  Hebammen in Sandweier

von Dr. Kurt Hochstuhl

Der Beruf der Hebammen ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon immer halfen Frauen anderen Frauen bei der Entbindung und kümmerten sich um die Erstversorgung der Neugeborenen. Das erste bekannte Hebammenlehrbuch stammt aus Griechenland und wurde um 117 n. Chr. von einem gewissen Soranos in Ephesos verfasst. Wie alle heilkundigen Frauen gerieten auch die Hebammen immer wieder in den Verdacht, mit übernatürlichen Mächten zu paktieren, ja sogar die Hilfe des Teufels in Anspruch zu nehmen. Sie riskierten mehr als andere Personen, Opfer der Hexenverfolgung zu werden.

Schon früh erließ die fürstliche Verwaltung so genannte Hebammenordnungen, die die Tätigkeit, Pflichten und Aufgaben der Hebammen regelten. Aus Konstanz sind aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, aus Freiburg aus dem Jahre 1510 solche Hebammenordnungen bekannt. Schon im 17. Jahrhundert war mindestens eine Hebamme pro Gemeinde vorgeschrieben. Ihre Tätigkeit galt als „ein christlicher und löblicher Beruf durch welches Hülff alle Menschen an die Welt gebohren werden“, wie die baden-durlachische Landesordnung aus dem Jahre 1654 ausdrücklich betonte. Zu den christlichen Pflichten der Hebamme bei den gebärenden Frauen gehörte, dass sie „in wahrer Gottesforcht … den Allmächtigen um seine Gnade, Segen und Gedeyen zu der Geburt“ anrief. Jede Hebamme besaß das Recht zur Nottaufe, sollte es zu lebensgefährlichen Komplikationen bei der Geburt kommen.

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