Zur Geschichte der Hebammen in Sandweier
Die Entlohnung der Hebamme erfolgte auch in Sandweier in zweifacher Weise. Von der Gemeinde erhielt sie ein so genanntes Wartgeld, das im 18. Jahrhundert 1 fl. 30 x im Jahr betrug. Daneben wurde sie für jeden Geburtsvorgang von den betreffenden Familien extra bezahlt. Ob von Anfang an darüber Vorschriften bestanden oder das Honorar jeweils neu ausgehandelt werden musste entzieht sich unserer Kenntnis. Mit hoher Wahrscheinlichkeit konnten die individuellen Gebühren auch durch Naturallieferungen abgegolten werden, während das Fixum immer in klingender Münze ausgezahlt wurde.
lm 18. Jahrhundert wurde die Hebamme nach ihrer Wahl durch die Frauen der Gemeinde vom Medicus des Amtsbezirks einer Prüfung unterzogen, der ihr auch die Approbation erteilte. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde auch die Ausbildung der Hebammen professionalisiert.
Spezielle Kurse mussten nun besucht werden, die neben der Vermittlung der reinen Technik auch und vor allem dazu dienten, die Kandidatinnen für die Bedeutung der Hygiene beim Geburtsvorgang selbst wie auch bei der Betreuung der Schwangeren im Vorfeld der Geburt zu sensibilisieren.