Dez.
31
2008
Bericht des Heimatvereins Sandweier für den Jahresrückblick 2008
Die Aktivitäten des Heimatvereins Sandweier waren 2008 in vielfacher Hinsicht auf die Beteiligung und Gestaltung der Feierlichkeiten zur 700 jährigen Wiederkehr der ersten urkundlichen Erwähnung von Sandweier im Jahre 1308 gerichtet. So gehörte der Verein durch seinen Vorsitzenden Friedrich Gantner den Vorbereitungskomitees für den Festakt am 08. März 2008 und für das Erdepflerfescht aus Anlass des Jubiläums am 05./06. Juli 2008 an. Er koordinierte die Beteiligung der Vereine am Fächer, der an Stelle eines Festbuchs zum 08.03.08 erschien und hielt am Festakt den Vortrag über die geschichtliche Entwicklung Sandweiers. Beim Erdepflerfescht hatte er die Programmgestaltung und – koordination übernommen. Dabei hat der Heimatverein auch den zentralen Part der Darstellung der Übergabe der Urkunde gestaltet. Auf Einladung des Heimatvereins war beim Erdepflerfescht auch eine Gruppe aus dem südlich von Moncalieri, der Partnerstadt von Baden-Baden, im Piemont gelegenen Ortschaft Carignano zu Gast. Dieser Ort ist wie Sandweier ein „Topinamburort“. Allerdings wird dort Topinambur nicht zu Schnaps sondern zu köstlichen Speisen verarbeitet, die die Gäste zum Verkosten mitgebracht hatten.
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Dez.
30
2008
Zur Geschichte der Hebammen in Sandweier
von Dr. Kurt Hochstuhl
Der Beruf der Hebammen ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon immer halfen Frauen anderen Frauen bei der Entbindung und kümmerten sich um die Erstversorgung der Neugeborenen. Das erste bekannte Hebammenlehrbuch stammt aus Griechenland und wurde um 117 n. Chr. von einem gewissen Soranos in Ephesos verfasst. Wie alle heilkundigen Frauen gerieten auch die Hebammen immer wieder in den Verdacht, mit übernatürlichen Mächten zu paktieren, ja sogar die Hilfe des Teufels in Anspruch zu nehmen. Sie riskierten mehr als andere Personen, Opfer der Hexenverfolgung zu werden.
Schon früh erließ die fürstliche Verwaltung so genannte Hebammenordnungen, die die Tätigkeit, Pflichten und Aufgaben der Hebammen regelten. Aus Konstanz sind aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, aus Freiburg aus dem Jahre 1510 solche Hebammenordnungen bekannt. Schon im 17. Jahrhundert war mindestens eine Hebamme pro Gemeinde vorgeschrieben. Ihre Tätigkeit galt als „ein christlicher und löblicher Beruf durch welches Hülff alle Menschen an die Welt gebohren werden“, wie die baden-durlachische Landesordnung aus dem Jahre 1654 ausdrücklich betonte. Zu den christlichen Pflichten der Hebamme bei den gebärenden Frauen gehörte, dass sie „in wahrer Gottesforcht … den Allmächtigen um seine Gnade, Segen und Gedeyen zu der Geburt“ anrief. Jede Hebamme besaß das Recht zur Nottaufe, sollte es zu lebensgefährlichen Komplikationen bei der Geburt kommen.
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