Okt.
18
2011
Alte Fotos „aus dem Arbeitsleben“
Alte Aufnahmen aus dem Arbeitsleben in Sandweier
Eine geschichtliche Entwicklung
Änderung in der Zuweisung des Holzes
In Ziffer 47 der Dorfordnung von 1773 wird noch vom Erwerb des Holzes am stehenden Stamm gesprochen. Vermutlich im Sommer 1787 stellten die Gemeinden Iffezheim, Haueneberstein und Sandweier den Antrag, ihr Jahrholz (Gabholz) „auf dem Stock und nicht zu Klafftern aufmachen zu dörfen.“ Es sollte also jedem weiterhin der stehende Stamm zugeteilt werden.
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