Der „Sandweierer Wald“ auf der Gemarkung Karlsruhe

Sandweierer Wald auf Gemarkung Karlsruhe –

Aus der geschichtlichen Vergangenheit

Wußten Sie, daß es auf Gemarkung Karlsruhe einen Sandweierer Wald gibt?

Wenn man den Stadtplan von Karlsruhe gut studiert, so findet man südlich von Rappenwört ein Waldstück mit der Bezeichnung „Sandweierer Wald“. Uns hat natürlich interessiert, wie es dazu kommt und was das bedeutet.

Eine Anfrage an das zuständige Staatliche Forstamt Karlsruhe erbrachte u. a. folgende Auskunft:

Durch den Frieden von Lunèville vom 9. 2. 1801 wurde das ganze linke Rheinufer von Basel bis zur holländischen Grenze französisches Territorium. Hierdurch hatten viele Rheingemeinden ihre linksrheinischen Besitzungen verloren. Soweit diese Gemeinden im Jahr 1803 zur Markgrafschaft Baden gehörten, wurden sie von der damaligen badischen Regierung in den Jahren 1805 und 1806 auf Grund des Gutachtens einer eigens bestellten Schiedskommission im Domänenwald „Kastenwört“ für ihre Verluste entschädigt. Es waren dies 20 Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Sandweier. Sie bekam damals im Domänenwald „Kastenwört“ eine Waldfläche von etwas mehr als 40 badische Morgen zugeteilt. Aus dem Domänenwald „Kastenwörth“ war ein parzellierter Wald im Besitz von 20 Gemeinden geworden.

Da die Waldflächen des „Kastenwört“ infolge der rücksichtslosen Holzhiebe während der napoleonischen Kriege fast völlig verwüstet waren und auch wegen ihrer Entlegenheit für die meisten der neuen Eigentümer wenig Wert hatten, haben alle 20 Gemeinden im Laufe des 19. Jahrhunderts ihren Besitz im „Kastenwört“ im Wege des Tausches oder des Verkaufs wieder an den badischen Staat zurückgegeben, so daß aus dem kurze Zeit aufgeteilten „Kastenwört“-Wald wieder geschlossene Domänenwald „Kastenwört“ geworden ist; er ist bis zum heutigen Tag Staatswald geblieben. In welchem Jahr und auf welche Weise die Gemeinde Sandweier ihr damaliges Eigentum am „Kastenwört“ an den badischen Staat zurückgegeben hat, ist uns nicht bekannt, da die alten Akten des Forstamts im 2. Weltkrieg verbrannt sind.

Die frühere Waldfläche der Gemeinde Sandweier im Staatswald „Kastenwört“ trägt zur Erinnerung an dieses forstwirtschaftliche Ereignis heute die Bezeichnung Staatswald „Kastenwört“ Abtlg. II 21 „Sandweierer Wald“. Sie ist ebenso wie die anderen Abteilungen mit Abteilungsschildern versehen.

Zusammen mit dem hiesigen Bürger Herrn Guido Müller† hat sich Ortsvorsteher Hofmann (Anm.: ca. 1984) an Ort und Stelle umgesehen und alles so vorgefunden, wie es das Staatl. Forstamt uns mitgeteilt hat. Sicherlich ist diese Tatsache vielen Bewohnern Sandweiers bisher nicht bekannt gewesen!

(Quelle: Jahresrückblick Sandweier 1984)


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